Unsere Leistungen

Medizinische Versorgung SGB V

Sie brauchen Unterstützung in der Medizinischen Versorgung?
Hier ein paar Infos:
Diese Leistungen werden bei der Krankenkasse durch eine häusliche Krankenverordnung eingereicht, die vom Hausarzt ausgestellt wird.
Daraufhin wird über die Kostenübernahme entschieden.
Für viele ist dieser bürokratische Aufwand sehr kompliziert. Sie können gerne in unserer Verwaltung diesbezüglich anfragen und wir helfen Ihnen mit unserer “Serviceleistung Verordnungsmanagement“.

Unsere Leistungen

  • Injektionen s.c (wie zum Beispiel Thrombosen Spritzen)
  • Insulin Therapie / Intensivierte Therapie
  • Infusionen
  • Parenterale Ernährung
  • Verbandswechsel, Wundverband oder Kompressionsverbände
  • Katheter legen
  • Blutdruck– und Blutzuckermessung
  • Medikamentenverwaltung
    • Unsere Medikamente werden von der Sonnen Apotheke geblistert. Zusätzlich werden diese von unseren Fachkräften geprüft.
    • Medikamenten Gabe: diese werden nach fürsorglicher Überprüfung von unserem Helfer in der Pflege verabreicht.
    • Hier bieten wir als Serviceleistung Medikamenten Management, das Sie sich um keine Rezepte oder Besorgungen kümmern müssen. Dies wird über uns in Kooperation mit dem Blister Zentrum für Sie organisiert.

Pflege nach SGB XI

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger allein nicht mehr zurecht kommen mit der Körperpflege, stehen wir Ihnen gerne zur Hilfe. Diese Hilfeleistung wird individuell auf Sie eingestellt.
Kontaktieren Sie uns um ein Beratungsgespräch mit unserer Pflegedienstleitung zu vereinbaren.
Sie kommt gerne zur Ihnen nach Hause und kann sich vor Ort ein besseres Bild machen, um Ihnen individuell die beste Hilfe zu bieten.
Hier ein paar Beispiele unsere Leistungen die Sie über Ihren Pflegegrad in Anspruch nehmen können:

Körperpflege

Hier bekommen Sie Hilfe bei der Körperpflege die Morgens, Mittags und Abends stattfinden kann. Dies beinhaltet an und aus/ziehen der Kleidung und das Waschen.
Als Wählbare Leistungen bieten wir Ihnen:

  • Hilfe beim Aufsuchen /Verlassen des Bettes
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen oder Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel.
  • Kämmen und / oder Rasieren
Lagerung und Wechsel der Liegeposition

Dieser Leistungskomplex ist nur bei Bettlägerigkeit oder Immobilität abrechenbar.  Die Lagerung ist sehr wichtig bei Kunden, die sich nicht mehr selbst drehen oder wenden können. Um Druckstellen oder Dekubiti zur vermeiden. Auch hier können wir Ihnen behilflich sein. Gerne können Sie sich im Rahmen einer Beratung diese Anwendungen und entsprechende Hilfsmittel zeigen lassen, um es selbständig durchzuführen.

Mobilisation in der Wohnung

Mobilisation sind alle Maßnahmen zur körperlichen Aktivierung von Personen zur Förderung der Lebensqualität und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Das ist uns ein großes Anliegen, das unsere Kunden in Ihrem Zuhause mehr Lebensqualität erhalten können. Gerne können wir gemeinsam einen Mobilisationsplan erstellen mit Zielsetzung und Beobachtung diese umzusetzen.

Begleitung bei Aktivitäten / Arztbesuche

Sie haben einen Termin bei Ihrer Arztpraxis und brauchen dafür Begleitung? Das sollte bei uns kein Problem sein. Mit rechtzeitiger Planung können wir Sie begleiten.

Hauswirtschaft und Betreuung

Diese zwei Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, sobald Sie einen Pflegegrad erlangt haben. Dies kann dann über die € 125,00 Entlastungsleistung oder über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Erbrachte Leistungen werden individuell mit Ihnen besprochen, um den Zeitrahmen und die Bedürfnisse in Einklang zu bringen.

Pflegeberatungsgespräche nach §37 Abs. 3

Mein Name ist Stephanie Heil, ich bin examinierte Altenpflegerin mit Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung und seit Juni 2018 in der Verwaltung bei Mosaik tätig.
Neben meinen Verwaltungstätigkeiten führe ich mit großer Freude die Pflegeberatung nach § 37.3 durch.
Diese sind verpflichtend ab PG 2, sobald Sie oder ihr Angehöriger Leistungen der Pflegekasse beziehen.

Was bedeutet das?

Die Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit ist ein verpflichtender Termin, der abhängig vom Pflegegrad in festen Intervallen wiederholt werden muss.
Ich komme zu Ihnen nach Hause um mir ein gutes Bild von Ihnen als auch vom häuslichen Umfeld zu machen.
Durch die Pflegeberatung wird die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Als pflegender Angehöriger tragen Sie eine große Verantwortung. Die Beratung soll sicherstellen, dass Sie die nötige Unterstützung bei der Pflege als auch im Alltag erhalten.
Ich gehe auf Ihre Fragen und Probleme ein und versuche Lösungen zu finden damit eine bestmögliche Versorgung gewährleistet ist. Scheuen Sie sich nicht davor, persönliche Schwierigkeiten und Hindernisse anzusprechen.

Intervalle der Beratung

  • PG 1: nicht vorgeschrieben
  • PG 2: halbjährlich
  • PG 3: halbjährlich
  • PG 4: vierteljährlich
  • PG 5: vierteljährlich

Die Beratungsprotokolle werden von mir schriftlich vor Ort geführt und Sie bekommen immer einen Durchschlag. Das Original und die Rechnung wird von mir an Ihre zuständige Pflegekasse übermittelt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Bei Privatpatienten muss das Original und die Rechnung von Ihnen selbständig bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Bitte denken Sie daran sich rechtzeitig mit mir in Verbindung zu setzen.
Um alles gut zu planen und zu organisieren erfolgt die Terminvergabe Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Beratungstage sind Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:15 bis 11:00 Uhr.

Wie lange dauert eine Beratung?

Die Dauer des Beratungsgesprächs ist mit 45 Minuten festgelegt und muss auf dem Formular genau dokumentiert sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen guten ersten Einblick bieten und freue mich, wenn ich Ihr Vertrauen geweckt habe.
Am Ende des Tages ist nur wichtig, dass ein schöner Moment dabei war, der Sie lächeln ließ.

Entlastungsleistung nach §45 B

Die Entlastungsleistung ist dafür gedacht, Sie als Angehörigen zu entlasten. Sprich, wir unterstützen Sie wo Hilfe gebraucht wird.
Nur bei PG 1 kann die pflegerische Versorgung ( Körperpflege, Inkowechsel) über die 125 € Entlastungsleistung abgerechnet werden. Bei allen anderen Pflegegraden ist dies nicht möglich. Nur über Pflegeleistung oder Sachleistung.
Stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen, deren zu Betreuenden an einer psychischen Störung oder Demenz leiden.
Zum Beispiel einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Unser Leistungskatalog:

  • Einkaufshilfe
  • Arztbesuche in Begleitung

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu € 125,00 monatlich
Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.
Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Betreuung

Diese Leistung können Sie in Anspruch nehmen, sowie über den Pflegegrad, über die € 125,00  Entlastungsleistung oder über die Verhinderungspflege
Erbrachte Leistungen werden individuell mit Ihnen besprochen, um den Zeitrahmen und die Bedürfnisse Einklang zu bringen.