Infos rund um die Pflege

Ihre Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt und wann ist eine Pflegebedürftigkeit gegeben?

Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Körperlich, geistig oder seelische Erkrankungen sowie Behinderungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, der Mobilät und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, voraussichtlich  für mindestens 6 Monate- in erhebliche, oder höherem Maße Hilfe bedürfen.
Ihre  Pflegekasse bei der Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben beauftragt den Medizinischen Dienst ( MDK) zur Begutachtung. Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt dort auf Grundlage des Hilfebedarfs ihren Pflegegrad.
Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an.

Kosten / Abrechnung

Wie wird die Pflege abgerechnet?
Die Leistungen werden in drei Module geteilt:

  • Modul 1: Geldleistung
  • Modul 2: Sachleistung
  • Modul 3: Kombinationsleistung
Modul 1:
Geldleistung

Geldleistung ist die Leistung, wenn die Pflege über Angehörigen geleistet werden ohne Hilfe eines Pflegedienstes.

Modul 2:
Sachleistung

Sachleistung ist eine Leistung, wenn das komplette Pflegegeld über einen Pflegedienst übernommen wird.

Modul 3:
Kombinationsleistung

Kombileistung ist eine Kombination von Geldleistung und Sachleistung.

Übersichtstabelle Rund um das Budget von Pflegegeld

Pflegegrad Geldleistung Sachleistung Entlastungsleistung Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
1 € 125,00 *  —
2 € 316,00 € 689,00 € 125,00 € 1.612,00 € 1.612,00
3 € 545,00 € 1.298,00 € 125,00 € 1.612,00 € 1.612,00
4 € 728,00 € 1.612,00 € 125,00 € 1.612,00 € 1.612,00
5 € 901,00 € 1.995,00 € 125,00 € 1.612,00 € 1.612,00

* Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu € 125,00 pro Monat auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste für häusliche Pflegehilfe einsetzen.

  • Pflegegrad 1
    Dieses Budget steht Ihnen sowie für Pflegeleistung, Betreuung und Hauswirtschaft zur Verfügung.
  • Anders ist es bei den Pflegegraden 2-4

    • Pflegerische Leistungen wie Körperpflege / Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Inkontinenz werden über das Pflegegeld abgerechnet.
    • Betreuung und Hauswirtschaft können sowie über das Pflegegeld oder Entlastungsleistung, Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Bei einer Kundenaufnahme wird Ihnen alles genau erläutert. Sie bekommen von uns einen Kostenvoranschlag, wo Sie genau ersehen können welche Kosten wo abgerechnet werden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung