Häufige Fragen

Unsere Ohren und unser Gehör sind empfindlich und nehmen uns viele Verstöße im späteren Alter übel. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich um Ihre Ohren und um Ihr Gehör kümmern und dieses vor Überlastungen schützen. Damit Ihr Gehör beim Schwimmen, bei Konzerten oder auch bei der Arbeit mit schweren und lauten Maschinen optimal geschützt ist, sollten Sie einen individuellen Gehörschutz wählen. Denn im Gegensatz zu den Lösungen von der Stange wird ein individueller Gehörschutz an Ihr Gehör und Ihre Einsatzbereiche angepasst und somit optimiert.

Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung auf längere Sicht regelmäßig Hilfe von Dritten bei der täglichen Versorgung benötigen. Sie können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen, aber dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
Zuerst sollte man einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen besucht dann die zu pflegende Person und begutachtet den Hilfebedarf. Soweit der Kunde dies möchte, können auch ärztliche Auskünfte in die Begutachtung mit einfließen.
Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, die Kassen haben Formulare zum Beantragen einer Pflegestufe entwickelt. Ansonsten kann ein Antrag bei der Pflegekasse immer formlos gestellt werden.
Die Pflegestufe ist tatsächlich unabhängig vom Einkommen! Die Pflegeentgelt-Leistungen regeln sich über den vorhandenen Bedarf jedes Einzelnen. Es gibt drei Arten:
a) Pflegegeldleitungen (Pflege durch Angehörige ohne Pflegedienst im Sinne des SGB XI)
b) Pflegesachleistungen (Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst)
c) Kombinationsleistungen (eine Ihrem persönlichen Bedarf angepasste Kombination aus a und b)
Schauen Sie doch einfach einmal in unser Leistungsangebot; dort finden Sie auch Erläuterungen. Eine nächtliche Betreuung ist uns z. Zt. jedoch noch nicht möglich.
Klar dürfen Sie das. Sie können sich eine Liste der in Ihrer Umgebung zugelassenen Pflegedienste besorgen und deren Potentiale miteinander vergleichen. Sie entscheiden dann, mit welchem dieser Pflegedienste Sie einen Vertrag abschließen.
Sie können sich jederzeit – bei Problemen jeglicher Art – an die zuständige Pflegedienstleitung wenden. Diese kümmert sich dann in einem Gespräch, an dem auch Sie gerne teilnehmen können, um Lösungsansätze.
Wenn die eingetragene Pflegeperson ausfällt, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Eine weitere Möglichkeit der Vertretung Ihrer Pflegeperson besteht, wenn Sie Kombinationsleistungen beziehen.
Solange es möglich ist, sollten unsere Kunden in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Sollte sich der Hilfebedarf erhöhen, besteht die Möglichkeit, eine höhere Pflegestufe zu beantragen. Stellt der MKD tatsächlich einen höheren Bedarf fest, können Sie wieder mehr Hilfe in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie sind nicht imstande die Tür eigenständig zu öffnen. In diesem Fall sollten Sie dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen, dies wird dann in einem Protokoll festgehalten.